An der Käsetheke wird heute gerne fleißig und äußerst kreativ selbst affiniert. So werden mit vielen Zutaten selbstveredelte Käse an Deutschlands Theken verkauft.
Nach den stetig wachstenden Auflagen wie die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) fragten wir unsere Expertin, Frau Heike F. Klein von Qualitätleben, ob man selbstaffinierte Produkte überhaupt verkaufen darf und was man hierzu beachten sollte:
HB Online: In Einzelhandelsfilialen werden Käseprodukte gerne mit eigenen Rezepten hergestellt, die in der Bedienungstheke angeboten werden. Manchmal hört man dann die Frage: Darf ich das?
Heike F. Klein:
Sie dürfen!
Und Sie sollten dabei wissen, worauf zu achten ist:
Wenn Sie verkostet haben, welches Rezept das Beste ist, gilt es, die Daten von allen eingesetzten Rohstoffen zu sammeln und zu sichten.
• Sie sollten nach festgelegtem Rezept rezepttreu arbeiten. Anders als zuhause muss der kleine Schwups Sahne am Schluss eingerechnet werden.
• Sie sollten die Etikettierung Ihres Produktes beherrschen. Denn Sie sind beispielsweise verantwortlich für die richtige Bezeichnung Ihres Produktes. Hier sind vorallem die Käseverordnung und die EU- Lebensmittelinformationsverordnung zu beachten.
• Für viele Käsekreationen gehört das Fett i. Tr. des Endproduktes zum gesetzlichen Namen und muss ermittelt werden.
• Die wichtigen Themen Allergenangabe und korrekte Zusatzstoffnennung liegen nun in Ihren Händen.
• Der Hygiene bei der Produktion kommt ähnlich wie beim Aufschneiden eine besondere Bedeutung zu.
• In bestimmten Fällen müssen Sie ein Mindesthaltbarkeitsdatum angeben, dass Sie selbst ermittelt haben.
Bei kühlpflichtigen Endprodukten ist der MHD-Spruch mit einem Kühlhinweis zu ergänzen. Die nötige Lagertemperatur ermitteln Sie.
• Auf die Nährwerte darf man bei Bedienware verzichten.
• Wenn Sie in Ihrer Filiale Käseerzeugnisse produzieren, die nur bei Ihnen verkauft werden, benötigen Sie kein Identitätskennzeichen („Veterinärstempel“).
• Auch bei der Werbung für Ihre Kreation sind die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Möchten Sie beispielsweise mit regionaler Zubereitung werben,
allerdings kommt Ihre Hauptzutat nicht aus Ihrer Region, so ist Vorsicht geboten.
Bitte denken Sie daran, dass sich die geschilderte Situation verändern kann.
Beispielsweise bieten Sie Ihre Eigenkreation nun auch in der Cabrio-Theke an. Hier handelt es sich nun um eine Selbstbedienungssituation. Nun ist zu bewerten, ob die Produkte zum unmittelbaren (!) Verkauf angeboten werden.
Lagern von Ihnen vorverpackte Produkte länger in der Cabrio-Theke, handelt es sich nicht mehr um unmittelbaren Verkauf. Dann steigen die Anforderungen an das Etikett, denn es handelt sich nun um eine Fertigpackung, die beispielsweise eine Nährwerttabelle benötigt.
Oder eine zentrale Einrichtung Ihres Einzelhandelsunternehmens produziert für die Filialen nun das bewährte Käseprodukt.
Dann sind die örtlichen Gegebenheiten (Distanz zwischen Produktion und Filiale, abgegebene Menge) zu beurteilen.
Bei weiteren Fragen hierzu oder zu Euren selbstaffinierten Produkten könnt ihr Euch an Frau Klein wenden:
Qualität Leben
Heike F. Klein
Telefon: +49 228 – 54857614
E-Mail: klein@hfklein.de